Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

… Lassen Sie mich weiterhin auf ein paar Dinge eingehen, deren Regelung wir als sinnvoll und notwendig erachten, wenn auch nicht in der vorgelegten Form uneingeschränkt unterstützen.

 

Unterstützung in die Schulen

Bereits seit einigen Jahren und auch im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Bildungsministerium Dialog 2030 Zukunft Schule haben die an Schule Beteiligten immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch andere Personalunterstützung in den Schulen braucht als “nur” Lehrkräfte.

Mittlerweile haben sowohl Schulleitungen als auch Lehrkräfte viel Aufwand mit Verwaltungsaufgaben und auch Dokumentationsaufgaben, die ihnen die Zeit für pädagogische Arbeit nehmen.

Insofern unterstützen wir das Ansinnen, sowohl die Einbindung pädagogischer Assistenzkräfte in den Schulen zu ermöglichen, als auch Verwaltungsunterstützung bei den Schulleitungen anzubinden.

Insbes. Schulleitungen können von den zusätzlichen Verwaltungsstellen profitieren und sich auf Leitungsfunktion konzentrieren, wenn am Ende nicht wieder die Trennung von Träger- und Landesaufgaben einen Strich durch die Rechnung macht. Schulverwaltungsassistenten, egal wer der Dienstherr ist, müssen als Verwaltungsaufgaben, die in Schule anfallen, bearbeiten dürfen.

Bei den pädagogischen Assistenzkräften würden wir uns ein bisschen mehr Offenheit wünschen. Nach aktueller Planung, sollen diese hauptsächlich als Förderer von Schülerinnen und Schülern mit Bildungsdefiziten oder mit Migrationshintergrund eingesetzt werden, unterstützen und Sprachbarrieren abbauen. Die Anforderungen sind geringer als für die Einstellung unserer Lehrkräfte. Wir sehen hier durchaus noch Potential auch Personen in Schule einzubinden, die fachlich geeignet aber vielleicht noch nicht über den entsprechenden Studiennachweis verfügen.

Da reden wir auch über Begabtenförderung zum Beispiel in MINT-Fächern. Oder auch über Unterstützung der Schulgemeinschaft bei der Einbindung digitaler Möglichkeiten.

 

Digitalität in der Bildung erreicht man nicht durch eine Videopflicht.

Und da sind wir auch schon beim Thema Digitalisierung.

Wir unterstützen definitiv, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Unterricht im digitalen Raum und die Einbindung des Internets in den Unterricht zu ermöglichen.

Es ist auch schon in der Presse diskutiert worden, wie man dazu denn wohl stehe. Ich bleibe dabei. Die Übertragung eines Lehrers von einer Klasse in eine andere Klasse ist pädagogisch kein großer Wurf und wird von der Lehrerschaft auch kritisch gesehen. Zwei Räume über Distanz zu managen ist nämlich gar nicht so einfach. Notwendig ist aber wohl, Schülerinnen und Schüler an einer Unterrichtsstunde teilhaben zu lassen, der ggf. an einer anderen Schule läuft. Noch spannender wäre da sogar, Lehrplaninhalte so zu digitalisieren, dass sie als Wiederholungsoption zur Verfügung stehen oder im Fall der Fälle auch mal einen Erklärvortrag ersetzen.

Insofern, immer her mit guten Vorschlägen zur Digitalität im Unterricht.

Allerdings kann ich einige Ihrer Vorschläge dabei nicht so recht einordnen, auch wenn ich mir vorstellen kann, woher sie kommen.

Sie wollen auf Gesetzesebene regeln, dass Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern das Smartphone entziehen können. Sie wollen auf Gesetzesebene regeln, dass Schülerinnen und Schüler ihre Kamera einzuschalten haben, wenn die Lehrerin das fordert. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie eine Lehrerin oder eine Schulleiterin im Elterngespräch deutlich macht, dass das Handy von Kalle jetzt noch bis Dienstag im Lehrerzimmer bleibt. Das wäre im Schulgesetz so vorgesehen. Da könne man nichts machen.

Also an das Thema müssen wir nochmal ran.

Minister spricht ja regelmäßig von der Kultur der Digitalität. Ein entscheidender Knackpunkt bei der Kultur der Digitalität ist eine Demokratisierung. Und das ist für Schule ganz schwierig. Ich verstehe das. Aber es beginnt damit, digitale Instrumente als gegeben zu akzeptieren und zu nutzen. Und es beginnt auch damit, die Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und sie dabei zu unterstützen, sinnvoll mit ihren Geräten umzugehen.

Was sie hier zementieren ist ein hierarchisches Unterrichtsverständnis in der digitalen Umgebung.

Damit konterkarieren sie auch alle Gedanken, die sie sich zu Multiprofessionalität und zu neuer Lernkultur in diesem Gesetzentwurf gemacht haben und zeigen, dass sie kein Vertrauen in die Lehrkräfte haben, Digitalunterricht jenseits von Frontalunterricht zu denken. Und dass Sie vor allem kein Vertrauen in Schulgemeinschaft haben, sich eigene Regeln zu geben.

 

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