#Parlament – Kostenfreie Schülerbeförderung bis zum Abitur

Die FDP-Fraktion hat in dieser vergangenen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf eingebracht zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung staatlicher Schulen mit dem Ansinnen, die Schülerbeförderung landesweit einheitlich zu regeln. Ich habe unseren Antrag eingebracht und in der Debatte verteidigt.

Im Folgenden einige Erläuterungen dazu:

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir eine Ungleichheit im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung bereinigen.

Aktuell sorgt ein Satz dafür, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob ich im Eichsfeld oder im Saale-Holzlandkreis mein Abitur mache. Denn aktuell können die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die Kommunen, die als Schulträger auch für die Schülerbeförderung zuständig sind, ab der Klassenstufe 11 für die Schülerbeförderung einen Beitrag von den Schülern bzw. den Eltern verlangen.

Im Gesetz zur Finanzierung staatlicher Schulen steht konkret im §4 geschrieben:

Ab Klassenstufe 11 der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 genannten Schulen können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.

 

Diesen Satz wollen wir streichen, damit auch die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstuft 11 den Schulbus kostenfrei nutzen können.

Nicht alle Landkreise setzen diesen Satz gleichermaßen um und so entsteht in Thüringen ein ziemlicher Flickenteppich. Im Landkreis Eichsfeld zahlen Abiturienten nichts zu ihrem Ticket hinzu, im Kreis Saalfeld-Rudolstadt kostet es 45 € und in anderen Kreisen je nach Ticket die Hälfte. So oder so handelt sich dabei um Geld, das eine Familie gut gebrauchen kann, um die Kinder gut durchs Abitur zu bekommen. Eine Familie mit zwei Kindern in St. Gangloff zum Beispiel, bei der beide Kinder in Hermsdorf die Oberstufe besuchen, muss ungefähr 420 € im Jahr für das Schülerticket ausgeben. Damit könnten sie aber auch ein Jahr Musikunterricht an der Musikschule finanzieren oder für alle vier Familienmitglieder die Jahresbeiträge im Sportverein bezahlen und noch neue Handballschuhe dazu. Oder sie haben das Geld für eine Abi-Reise wieder drin.

Schulwahlfreiheit darf nicht am Ticket scheitern

Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass Entscheidungen für eine Schullaufbahn nicht an einem Ticket scheitern dürfen. Deswegen schlagen wir vor, diesen Satz im Gesetz zur Finanzierung der staatlichen Schulen zu streichen. Wir wollen so dafür sorgen, dass in allen Landkreisen die gleichen Regeln gelten.

Schülerbeförderung sollte bis zum Abitur von Land und Kommunen übernommen werden. 

Uns ist klar, dass wir das Geld den Landkreisen und Kreisfreien Städten wiedergeben müssen. Die sind zuständig für die Schülerbeförderung und finanzieren diese, in dem Rahmen, der ihnen von Landesgesetzen vorgegeben wird. Wenn wir nun die potenzielle Einkommensquelle streichen, müssen wir das Defizit dann auch über den Finanzausgleich ausgleichen.

Faire, bürokratiearme und kostenfreie Schülerbeförderung

Wir wollen die Schülerbeförderung auf neue Füße stellen und fangen damit an, die Beteiligungsoption zu streichen. Dies ist für uns aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer fairen, bürokratiearmen und vor allem kostenfreien Schülerbeförderung.

Ein nächster Schritt wäre die Übernahme der Kosten nicht nur zur nächstgelegenen Schule sondern zur Wahlschule. Das wird sicher eine schwere Verhandlung werden, aber am Ende könnte dies in vielen Kommunen mindestens Bürokratie abbauen.

Langfristig setzen wir uns für ein Schülermobilitätsbudget ein, das auch Wege zum Sport und in die Musikschule einbezieht.

Wir Freien Demokraten möchten, dass Schülerinnen und Schülern in Thüringen überall zu den gleichen Bedingungen zum Abitur kommen können.

Die Debatte zur Schülerbeförderung im Thüringer Landtag findet Ihr unter diesem Link.

 

 

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