Dabei geht es vorrangig um die Frage, wie werden die Angekommenen aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt. Die Frage, wie viele wohin ziehen, regelt die Flüchtlingsverteilungsverordnung. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz geht es um den Rechtsstatus, der ausschlaggebend für die Aufnahme ist, es geht um die Unterbringung und um die Verteilung. Was bisher nicht geregelt ist, ist die Frage, wie lang der Zeitraum sein darf, den die Menschen in der Landes-Erstaufnahmeeinrichtung verbringen. Bisher hat das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach meiner Kenntnis das Ziel, die Aufenthaltsdauer in der Landeseinrichtung auf 3-4 Monate zu beschränken. Festgeschrieben ist dies nicht.
Der Gesetzentwurf der CDU wirkt nicht auf die Prozesse hin, die aktuell dafür sorgen, dass Menschen über Jahre in einem Zustand der Unwissenheit in diesem Land leben. Die Verfahren zur Feststellung des Aufenthaltsstatus dauern immer noch viel zu lange. Die Vermittlung von Sprachkenntnissen könnte viel eher ansetzen und auch die Prüfung der beruflichen Chancen jedes Einzelnen hier in Thüringen lässt Raum für Optimierung.
Wir müssen den Menschen von Beginn an eine Zukunftsperspektive aufzeigen. So, dass sie schnell wissen, wie sie ihr Leben die nächsten Jahre selbstverantwortlich gestalten können. Damit sie wissen, welche Chancen sie haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu qualifizieren.