Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht

Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.

(Barbara Fornefeld, Professorin für Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln)

Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen und mit den entsprechenden Rahmenbedingungen einhergehen, sonst hat niemand etwas davon. Nicht die gehandicapten Kinder und ihre Eltern, die nur das Beste für sie wollen. Nicht die Lehrkräfte und nicht die Kinder ohne Behinderung/Einschränkung. Wo Inklusion draufsteht, muss auch Inklusion drinstecken, sonst handelt es sich um einen “Etikettenschwindel”, könnte man sagen.

Wo funktioniert Inklusion in der Praxis und wo gibt es Probleme? Und ja, es gibt Probleme. Nehmen wir die Rückmeldungen von Eltern, die sich hinsichtlich der Schulentscheidung nicht berücksichtigt fühlen. Schulleitungen melden sich zu Wort, die nicht wissen, wie sie dafür sorgen sollen, dass die Kinder die entsprechende Betreuung erhalten. Förderschulzentren verzweifeln beim Versuch, die Doppelbelastung zwischen GU und Beschulung in der Förderschule unter einen Hut zu bekommen. Diese Stimmen von betroffenen Akteuren aus der Praxis dürfen nicht ungehört bleiben.

Inklusion mit Augenmaß – was heißt das nun für uns? – Es heißt, dass wir die betroffenen Kinder in den Mittelpunkt stellen, Unterricht von ihren körperlichen, geistigen und sprachlichen Voraussetzungen ausgehend denken. Denn jedes Kind hat einen Anspruch auf qualitativ guten Unterricht – unter Berücksichtigung der eigenen Möglichkeiten – um bestmögliche schulische und persönliche Entwicklungschancen zu erfahren.

Welche Rahmenbedingungen sind notwendig?

Das heißt aber eben auch, dass ein Kind, das im Rollstuhl sitzt, mit anderen Hürden zu kämpfen hat, als ein Kind mit geistiger Behinderung. Beide benötigen speziell auf ihre Situation zugeschnittene Unterstützung. Wenn wir ihnen diese geben, ermöglichen wir ihnen schulische und soziale Teilhabe.

Ob dies in der Förderschule oder im Rahmen des GU erfolgt, lässt sich nicht pauschal festlegen. Zumal nicht alle allgemein bildenden Schulen im Freistaat auch tatsächlich über die nötigen sächlichen, baulichen und personellen Voraussetzungen verfügen, um gelingenden GU garantieren zu können. Deshalb sieht ein Teil der Eltern ihren Nachwuchs mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf auch besser an einer auf ihre Bedürfnisse eingestellten Förderschule aufgehoben. Dies muss ihnen auf Wunsch auch ermöglicht werden. Dafür bedarf es sowohl einer Stärkung der Förderschulen, als auch eine allgemeine Weiterentwicklung aller Schulen im Hinblick auf den GU.

Ein Gesetzesentwurf und zwei Anträge – ein gemeinsames Thema im Fokus 

wir beschäftigen uns heute mit zwei Anträgen und einem Gesetzesentwurf, die eine Gemeinsamkeit haben – besonders im Fokus stehen Kinder mit (sonder-)pädagogischem Förderbedarf.  Diese Kinder und ihre Eltern stehen mit ihren Belangen oft nicht so im Fokus, wie es wünschenswert und notwendig wäre. Der gemeinsame Gesetzesentwurf von CDU und Freien Demokraten sowie unser Antrag sollen darauf verweisen, dass es einer Gesetzesnachschärfung bedarf.

Natürlich gibt es den Thüringer Entwicklungsplan Inklusion 2021-2025 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Thüringer Schulen, 430 Seiten stark. Das ist doch ziemlich viel Fokus, könnte man jetzt meinen.

Aber leider nennt der Entwicklungsplan Inklusion beispielsweise keine konkreten Gelingensbedingungen für guten GU. Es bedarf aber eines adäquaten Angebots für alle, die nicht am “normalen” Unterricht teilnehmen können. Betroffene müssen entsprechend ihrer Bedürfnisse teilhaben können, das ist ihr gutes Recht.

Fakt ist auch, dass es bei zwei der im Entwicklungsplan Inklusion besonders hervorgehobenen vier Eckpunkte, nämlich Barrierefreiheit und Personal, klemmt.

Drei Aspekte, die uns wichtig sind

Lassen Sie mich dies näher ausführen: Hinsichtlich Personal heißt das: Um gute sonderpädagogische Förderung, egal ob in der Förderschule oder im Gemeinsamen Unterricht, sicherstellen zu können, bedarf es auch gut ausgebildeter Fachkräfte vor Ort. Deshalb müssen wir die  Ausbildung von Sonderpädagogen für Förderschulen und den GU zum Einsatz in Thüringen dringend gewährleisten. Gutes Personal fällt aber nicht vom Himmel, deshalb müssen wir attraktive Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung dieser wichtigen Fachkräfte schaffen.

Hinsichtlich des Aspekts der Barrierefreiheit: Vor gut einem Monat fand der Aktions- und Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, der unter dem Motto “Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel!” stand, statt. Barrierefreiheit ist essenziell wichtig für die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe betroffener Menschen, Erwachsener wie Kinder und Jugendlicher.

Im Entwicklungsplan Inklusion heißt es zum Eckpunkt Barrierefreiheit (baulich-räumlich sowie digital und kommunikativ):

– Der Lernort muss vom Wohnort aus gut erreichbar sein.

− Das Schulgebäude mit seinen Räumlichkeiten muss frei zugänglich sein.

− Lerninhalte selbst müssen im realen wie im virtuellen Raum frei zugänglich und bearbeitbar sein.

− Es muss eine Kommunikation möglich sein, die niemanden ausschließt.

Bezogen auf die schulische Praxis stellt sich die Lage jedoch anders dar: Je nach Region bestehen große Unterschiede, wie es um die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen bestellt ist. Häufig gibt es nicht einmal eine Rampe am Eingang, geschweige denn einen Aufzug. Wie soll Inklusion gelingen, wenn die Rahmenbedingungen gar nicht gegeben sind und die zu Inkludierenden draußen bleiben müssen? Körperlich, oft aber auch virtuell.

Sinnvoll wäre es daher, wenn wir uns auf eine thüringenweit einheitliche Regelung verständigen könnten: Wie definieren wir Barrierefreiheit genau? Es kann und darf nicht sein, dass es u.a. vom Wohnort eines Schülers mit Behinderung abhängt, ob er die Empfehlung für den Besuch einer Förderschule oder für die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht erhält. Es bedarf einer einheitlichen Umsetzung für und in ganz Thüringen.

Hinsichtlich des Wahlrechts der Eltern: Das Schulwahlrecht der Eltern muss auch ein echtes Wahlrecht sein und darf nicht dadurch konterkariert werden, dass die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen an der einen Schule gegeben sind und an der anderen nicht.

Die Möglichkeit zur optimalen, individuellen Förderung gemäß den Bedürfnissen und Voraussetzungen, die das jeweilige Kind mitbringt, muss im Vordergrund stehen. Und ob die Eltern ihr Kind am besten an einer Förderschule aufgehoben sehen oder im Gemeinsamen Unterricht einer

allgemeinbildenden Schule, das muss Gewicht haben. Denn sie kennen ihr Kind am besten und haben ein Recht darauf, dass ihr Wille im Hinblick auf dessen Wohl Gewicht hat. Darauf müssen sie sich verlassen können dürfen. Von Bedeutung ist zudem, dass das Elternwahlrecht in allen Schulamtsbezirken einheitlich gegeben sein muss.

Einladung zum Diskurs im Ausschuss

Denn, lassen Sie mich dies nochmals explizit betonen, damit Inklusion wirklich zielführend ist und gelingen kann, bedarf es zwingend auch entsprechender Rahmenbedingungen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen.

Unser gemeinsames Ziel muss sein, von Behinderung betroffenen Kindern und Jugendlichen Voraussetzungen zu schaffen, die ihnen ermöglichen, ihr persönliches Potenzial optimal ausschöpfen und ihren eigenen Weg gehen können. Wie es ihren Altersgenossen ohne Behinderung auch möglich ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns daher

  • den gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Gute Bildung und Stärkung der Elternrechte
  • sowie die Anträge “Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht”
  • und “Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen”

als Arbeitsgrundlage für einen hoffentlich produktiven und ergebnisorientierten Austausch im Fachausschuss Bildung verwenden. Ich freue mich darauf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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