Förderschulen und gemeinsamer Unterricht

Antrag Förderschulen

 

Ein inklusives Bildungssystem zu gestalten, ist eine riesige Herausforderung, vor der wir als Gesellschaft stehen. Die UN-Behindertenrechtskonvention in Art. 24 Abs. 1 sagt nachdrücklich, dass behinderte Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Entscheidend ist das Kind

Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zur Streitfrage: Ist gemeinsamer Unterricht überhaupt möglich? Oder ist es nicht so, dass nur an Förderschulen den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen angemessen begegnet werden kann? Aus meiner Sicht ist es die falsche Frage. Die Frage muss lauten: Wie werden wir den Bildungsansprüchen jedes einzelnen Kindes gerecht?

Gemeinsamer Unterricht braucht Grundlagen

Nur wenige Schulen sind heute so ausgestattet, dass Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder sensorischen Einschränkung dort ohne weiteres zurecht kommen würden. Noch weniger Schulen verfügen über die notwendige personelle oder sächliche Ausstattung, um starke Unterschiede in der Lernfähigkeit im Klassenverband abzufangen. Dabei sind das Grundbedingungen, die erforderlich sind, um einen guten gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten. Ohne sie wird man weder den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen gerecht, noch können Lehrkräfte anregenden Unterricht für die gesamte Klasse gewährleisten.

Deswegen haben wir Freien Demokraten einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Regierung genau nach diesen Grundlagen fragt. Sie werden auch Gelingensbedingungen genannt. Mit anderen Worten: Was braucht es, damit gemeinsamer Unterricht gelingt? Wir wollen wissen, wie viele Schulen diese Bedingungen erfüllen und wie das Bildungsministerium die Grundlagen schaffen will?

Dabei geht es um Barrierefreiheit aber eben auch um zusätzliche personelle Unterstützung, Freiraum in der Einbindung externer Akteure oder einfach finanzielle Mittel für notwendige Aufwendungen.

Förderschulen brauchen Perspektive

Bei der Vision einer inklusiven Bildungswelt dürfen wir aber auch die Kinder nicht vergessen, die ganz besondere Bildungsansprüche haben. Bei vielen Kindern, die mit einer Behinderung leben müssen, geht es oft vor allem darum, wie sie mit dieser Behinderung ihr Leben gestalten können. Sie brauchen insbesondere ein solides Selbstbewusstsein, um mit den Herausforderungen des Andersseins umgehen zu können. Um das zu lernen und sich selbst zu entfalten, brauchen sie einen sicheren Raum. Sie brauchen Menschen, die ihnen etwas zutrauen, sie aber auch im Fall der Fälle auffangen und schützen. Förderschulen leisten diese Arbeit mit viel Herzblut und Stärke. Wir dürfen sie nicht aus ideologischer Verblendung an den Rand stellen und ausbluten lassen. Vielmehr muss darüber nachgedacht werden, welche Rolle sie in einem inklusiven Bildungssystem spielen können. Auch diesen Blickwinkel greift unser Antrag auf.

Eltern entscheiden – Staat berät

In der Umsetzung der Schulwahl gibt es in Thüringen derzeit Unterschiede zwischen den einzelnen Schulamtsbezirken. In einigen Regionen wird der Elternwille stärker berücksichtigt als in anderen. Dabei ist gerade bei Kindern, die mit einer Behinderung leben müssen, die individuelle Schulwahl sehr entscheidend. Hier darf der Staat zwar mit den Expertinnen und Experten des sonderpädagogischen Dienstes unterstützen und beraten, entscheiden müssen aber am Ende die Eltern.

Debatte, Ausschuss, Anhörung

Das Thema Inklusion in der Bildung beschäftigt mich schon einige Monate lang. Nun hoffe ich, dass wir mit dem Antrag eine offene und ehrliche Aussprache im Landtag herausfordern. Und im Bildungsausschuss können wir in einer Anhörung mit den Betroffenen, mit den Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen.

Hier findet Ihr den Antrag ausformuliert: Kinder in den Mittelpunkt – Für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht.