FDP Corona-Maßnahmen sind parlamentarisch, grundrechtsschonend und wirksam

In diesem Gastbeitrag berichten die Jenaer Bloggerin Annett Hänel (Paradieslicht) und Carsten Dobras, Vorsitzender der Liberalen Hochschulgruppe Nordhausen über das neue Infektionsschutzgesetz.

Wir stecken mitten in der vierten Corona-Welle. Die Infektionszahlen steigen aktuell zwar nicht mehr so stark wie noch Mitte November. Dennoch sind jetzt alle Anstrengungen und Maßnahmen gefordert, um das sehr hohe Plateau der Corona-Zahlen zu drücken. Das ist unbedingt notwendig, da das Gesundheitssystem mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark überbelastet ist. Die aktuellen Zahlen lassen die Inzidenz auf konstant hohem Niveau verharren. Es stellt sich die Frage, bleibt es dabei oder ist es nur eine kurze Ruhepause? Nach Aussagen der Modellierer spricht für ein echtes Plateau die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese Maßnahme ist ein Beispiel für eine neue Maßnahme, die es seit der Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes im „Instrumentenkasten“ gibt. Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, deshalb haben die Fraktionen von SPD, FDP und Grünen mit dem Infektionsschutzgesetz neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Bewältigung der Pandemie geschaffen. Das wichtigste dabei ist, dass alle zu beschließenden Maßnahmen die Zustimmung der Parlamente benötigen. Die Regierungen dürfen nicht mehr einfach nur verordnen.

Franziska Baum Corona-Maßnahmen Infektionsschutzgesetz

„Wollen Sie verfassungswidrige Ausgangssperren? Wollen Sie den Einzelhandel pauschal schließen? Wollen Sie bundesweit pauschale Lockdowns mit Schul- und Hochschulschließungen?“ Das sind die Fragen, die Dr. Marco Buschmann, Erster parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag an die Union während der Bundestagsdebatte zur Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes stellte. Nach Auffassung der FDP hatte die Union keine sachlichen Argumente mehr, um das Infektionsschutzgesetz und die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter aufrecht zu erhalten. Denn wir werden Rechtssicherheit in der Corona-Krise benötigen.

Die FDP-Fraktion hat sich gemeinsam mit SPD und Grünen zusammengesetzt, um Lösungen zu erarbeiten.

Diese haben sie in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Es sollte zur von der FDP-Fraktion seit langer Zeit geforderten Re-Parlamentarisierung kommen.

Und so kam es dann auch. Bundestag und Bundesrat haben längst notwendige Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weiteren Gesetzen beschlossen. Sie traten in den wesentlichen Punkten am 24. November 2021 in Kraft. Die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wird nicht verlängert. Sie endet mit Ablauf des 25. November 2021. Die weiterhin möglichen infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19. März 2022 befristet und können einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden. Mit dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Notlage wurde nicht festgestellt, dass Corona vorbei ist. Es muss jetzt oberste Priorität sein, die vulnerablen Gruppen zu schützen.

Der von den neuen Ampel-Koalitionären beschlossene „Instrumentenkasten“ sieht weiterhin notwendige Corona-Schutzmaßnahmen vor. Sie sind parlamentarisch, grundrechtsschonend und wirksam. Niemand kann Geimpften Ausgangssperren erklären, da solch eine Maßnahme zu tief ihre Grundrechte beeinträchtigt. Es geht darum, effektiv und rechtssicher die Corona-Pandemie zu bekämpfen.

Doch was ist jetzt neu für die Bürger, woraus besteht der „Instrumentenkasten“?

Franziska Baum Corona-Maßnahmen Infektionsschutzgesetz

3G an Arbeitsplätzen

Nun, eine der wichtigsten Neuerungen ist mit dem 24. November in Kraft getreten. Deutschlandweit gilt an deutschen Arbeitsplätzen 3G. Das heißt, Zutritt zum Arbeitsplatz hat künftig nur noch, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Der Arbeitgeber muss dafür pro Woche mindestens zwei Tests für jeden Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Diese neue Regelung stellt viele mittlere und kleine Unternehmen vor eine besondere Herausforderung, diese besteht hierbei nicht in der Anschaffung von Schnelltests, sondern in der Umsetzung und Nachverfolgung der Gültigkeit dieser. Es ist jedoch ein notwendiger und auch unvermeidbarer Schritt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Da dem Arbeitgeber nun die entsprechenden negativen Testate vorzulegen sind bzw. man sich im Betrieb testen lassen kann oder den entsprechenden Impfnachweis vorlegen muss, stellt sich die Frage: Wie kann man möglichen Fälschungen entgegenwirken?

Sanktionen bei Fälschungen der Impfzertifikate und Teste

Daher hat die Ampel-Koalition die Sanktionen im Falle schwerer Fälschungen von Impfzertifikaten und Testen durchgesetzt. Ziel ist es, Täuschen und Betrügen noch einmal deutlich unattraktiv zu machen, denn wer sich einem Test oder der Impfung entzieht, riskiert für sich und andere sich im Zweifel mit Covid-19 zu infizieren und somit im Falle schwerer Verläufe langfristige gesundheitliche Schädigungen zu behalten. Außerdem landet mit großer Wahrscheinlichkeit en Prozentsatz solcher schweren Verläufe im Krankenhaus und auf den Intensivstationen. Diese sind bereits überlastet und Kranke müssen sogar schon per Flugzeug in andere Bundesländer oder gar ins benachbarte Ausland geflogen werden. Solche Einsätze sind sehr strapaziös für die Patienten und außerdem sehr teuer.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann machte deutlich, dass das neue Maßnahmenpaket zur Pandemiebekämpfung an die Stelle des alten tritt. Das alte trägt nun mal den Namen der epidemischen Lage. Das hat aber nichts mit der Beschreibung der Wirklichkeit zu tun. Corona ist nicht vorbei und ist nicht vorbei gewesen. Die Corona-Zahlen in unserem Land entwickeln sich dramatisch. Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und Freien Demokraten haben sich deshalb darauf verständigt, die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung über die bereits bekannten Änderungen hinaus zu erweitern. So werden den Ländern etwa Kontaktbeschränkungen möglich bleiben. Zudem werden sie über eine sogenannte beschränkte Länderöffnungsklausel auf weitere Maßnahmen zugreifen können. Pauschale Lockdowns und Ausgangssperren werden jedoch nicht mehr möglich sein. Im Ergebnis erhalten die Länder damit einen größeren Instrumentenkasten, um die Pandemie effektiv und angemessen bekämpfen zu können.

Gibt es einen Weg aus der Pandemie?

Franziska Baum Corona-Maßnahmen Infektionsschutzgesetz

Zudem kann man alle Menschen im Land nur auffordern, sich impfen und Boostern zu lassen. Das ist der Weg aus der Pandemie. Das neue Maßnahmenpaket macht die Bundesländer nicht handlungsunfähig. Maßnahmen wie beispielsweise 2G oder 3G oder die Hygienekonzepte mit Personenobergrenzen stehen jetzt auf rechtssicheren Füßen. Das Maßnahmenpaket ist sogar erweitert worden. Es geht darum, unser Land zu schützen. Dafür stellten die Fraktionen von FDP, SPD und Grünen die richtigen Maßnahmen zur Verfügung. Damit geht die Ampel-Koalition zu einer seriösen Corona-Politik über, die nicht mehr die Akzeptanz der Verfassungsorgane unserer liberalen Demokratie untergräbt. Dafür setzte sich die FDP-Fraktion mit aller Macht ein.