“Die Sprache des Freistaats Thüringen ist Deutsch”. Das soll nach dem Wunsch der AfD in der Thüringer Verfassung stehen. Die AfD will diese Mittel, dieses Medium, so sagt es die Gesetzesbegründung, vor Erosion und Destruktion schützen. Die deutsche Sprache soll also in einem bestimmten Zustand – die AfD sagt nicht so recht in welchem – konserviert werden.
Eine Notwendigkeit der Verfassungsänderung erschließt sich erst recht nicht.
Wenn es ein dauerhaftes und konstantes Merkmal der deutschen Sprache gibt, dann der Fakt, dass sie sich ständig verändert.
Und dass sich das durch eine Verfassungsänderung nicht ändern lässt, habe ich bereits bei der ersten Beratung gesagt. Und dabei bleiben wir.
Der Gesetzentwurf wird deswegen abgelehnt.