Ende des Jahres 2020 läuft das Gesetz zur Finanzierung von Schulen in Freier Trägerschaft aus und damit stehen auch die Schülerkosten-Jahresbeiträge zur Debatte.
Im Sommer letzten Jahres hatten die Freien Schulen bereits ein Gutachten erarbeiten lassen, das verschiedene Modelle aufweist, wie sich die Schülerkosten-Jahresbeiträge berechnen lassen. Im Sommer diesen Jahres legte das Ministerium eine weitere Untersuchung vor. Und dann traten die Akteure in Verhandlungen. Aber das Ergebnis kam nicht im Parlament an. Vielmehr hatten Finanzministerium, Bildungsministerium und Schulträger alle eine völlig andere Vorstellung davon, was die Freien
Schulen bekommen sollten.
Denn bis heute ist im Haushalt für 2021 keine Erhöhung der Zuwendungen vorgesehen, sondern es wird sogar weniger eingeplant als 2020.
In letzter Minute lagen für die 30. Plenarsitzung des Thüringer Landtags vier verschiedene Vorschläge für die Gesetzesnovelle vor.
Für uns Freie Demokraten sind drei Punkte in der Frage der Finanzierung Freier Schulen zentral:
- Wir brauchen eine Lösung, die ab 1. Januar 2021 eine auskömmliche Finanzierung von Freien Schulen ermöglicht und darüber hinaus auch eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft.
- Wir brauchen eine Lösung, mit der die Freien Schulen leben können, die aber auch berücksichtigt, dass wir nicht immer prall gefüllte Kassen haben. Und
- sind wir immer noch daran interessiert, eine Grundlage für die Berechnung der Kostensätze zu finden, statt immer nur über die finalen Beträge zu diskutieren.
Freie Schulen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems
Für uns Freie Demokraten sind Freie Schulen ein wichtiger Bestandteil eines vielfältigen Schulsystems. Sie zeigen, wie selbstverantwortliche und auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittene Schule funktionieren kann. Deswegen ist es unser Anliegen, die Freien Schulen auskömmlich zu finanzieren, nämlich so, dass sie ihren Bildungsauftrag mit den gegebenen Freiheiten und den damit verbundenen Pflichten wahrnehmen können.
Aktuell geht man immer davon aus, dass die Freien Schulen einen gewissen Prozentsatz der Kosten, die ein staatlicher Schüler kostet, als Finanzhilfe erhalten sollen. Allerdings bleibt man sich uneinig, was denn zu den Kosten eines staatlichen Schülers dazu gehört. Aus meiner Sicht wäre es für die zukünftigen Diskussionen am besten, sich über diese Grundlage zu verständigen. Dann fällt es auch leichter, entsprechende Fortschreibungen zu verhandeln.
Aber in den vorliegenden Empfehlungen sprechen wir nun erstmal wieder über Gesamtsummen und nicht über zugrundeliegende Kosten. Und das halten wir als Freie Demokraten für problematisch. Weil es so immer wieder zu Diskussionen kommen wird, wie sich diese Schülerkostensätze als Finanzierungsgrundlage für Freie Schulen zusammensetzen.
Wie sich die Finanzhilfen entwickeln sollen
Aus unserer Sicht ist eine Dynamisierung wichtig, um auch mit der Realität in Staatlichen Schulen Schritt zu halten. Mit Dynamisierung ist gemeint, dass die Schülerkosten-Jahresbeiträge jedes Jahr automatisch um einen gewissen Prozentsatz steigen und damit auch die Finanzhilfen für die Freien Schulen. Aus unserer Sicht sollte sich diese Steigerung an grundlegenden Preis- bzw. Kostenentwicklungen orientieren und nicht pauschal festgelegt sein. Denn gerade dieses Jahr zeigt, dass wir nicht immer aus vollen Kassen schöpfen können. Und wenn es keine Entwicklung bei den Gehältern der Lehrkräfte in Staatlichen Schulen gibt, sollte das nicht andersherum für die Freien Schulen gelten.
Deswegen schlagen wir vor, die Dynamisierung an den Entwicklungen bei der Lehrkräftebezahlung und der Preisentwicklung festzumachen. Das ergibt für das Jahr 2022 etwa 2,2%
Wir schlagen außerdem vor, sich bei der Berechnung immer auf die vergangenen drei Jahre zu beziehen. Nicht, wie es jetzt der Fall ist, auf die Jahre 2012 bis 2014. Diese Entwicklungen haben schon für 2019 nicht mehr gestimmt.
Planungssicherheit für die Freien Schulen
Einen Punkt haben wir in unserem Gesetzentwurf noch eingearbeitet, der uns wichtig ist. Wir haben es in diesem Jahr gesehen, mit welchen kurzfristigen Zeitketten Freie Schulträger ihre Bildungsarbeit planen sollen. Das kann aus unserer Sicht nicht zur Regel werden und wir wollen vorbeugen. Nach unserem Vorschlag sollen Änderungen in der Finanzierung der Freien Schulen immer bis zur Mitte des Jahres geklärt sein, damit die Träger mit entsprechendem Vorlauf ihre Haushaltplanungen angehen können. Das finden wir fair.
Weder den Schulträgern noch den Eltern und den Schülerinnen und Schülern noch dem Parlamentarischen Beteiligungsprozess ist geholfen, wenn wir hier wieder in einem Schnellverfahren Finanzierungsgrundlagen ändern.
Wir legen also fest, dass Änderungen immer spätestens zum Halbjahr beschlossen sein müssen. Dann haben die Freien Träger Planungssicherheit für ihr nächstes Jahr und wir können das parlamentarisch ebenso einplanen. So die Idee.
Die Freien Schulen brauchen eine vernünftige Finanzierung und müssen langfristig wissen, mit welchen Finanzhilfen sie rechnen können. Damit sie auch weiterhin ihren wichtigen Beitrag für ein vielfältiges Bildungssystem in Thüringen leisten können.
Meinen Redebeitrag zu dem Thema und die Beiträge der anderen Fraktionen findet Ihr wie immer auf dem Youtube-Kanal des Landtags.
Nachtrag am 18. Dezember 2020:
Heute haben wir im Plenum einen Kompromiss der verschiedenen Gesetzesentwürfe im Plenum verabschiedet. Damit ist die Finanzierung der Freien Schulen erstmal gesichert. Wir haben aber noch Wünsche – schließlich ist bald Weihnachten. Und ein paar grundlegende Fragen sind bei den Freien Schulen noch nicht geklärt. Hier findet Ihr meinen Wunschzettel aus der Plenarrede heute.