Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen

 

Wer Musik nicht liebt, verdient nicht, ein Mensch genannt zu werden; wer sie nur liebt, ist [erst] ein halber Mensch; [doch] wer sie […] treibt, ist ein ganzer Mensch.

(Johann Wolfgang von Goethe)

Musikschulen und Jugendkunstschulen leisten bis heute einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen, künstlerischen und auch sozialen Bildung und Teilhabe junger Menschen. Viele große Musiker und bildende Künstler sind ihre ersten Schritte erfolgreich in Chören, Musikschulen und Kunstkursen gegangen und ihr Talent wurde dort professionell gefördert, unterstützt. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese gesellschaftliche Aufgabe auch weiterhin unterstützen und bewahren.

Eine konkrete Möglichkeit der Unterstützung stellt die Rückkehr zur institutionellen Förderung der Musikschulen und auch der Jugendkunstschulen dar. Sie bietet die notwendige Planungssicherheit für die Träger, für die Einrichtungen selbst und natürlich auch für deren Beschäftigte. In einigen anderen Bundesländern
wie zum Beispiel bei unserem Nachbarn in Sachsen-Anhalt ist die institutionelle Förderung bereits gegeben, bei uns in Thüringen hingegen ist die Finanzierung seit 2008 lediglich über Schlüsselzuweisungen und Projektförderungen erfolgt. Und das führt immer dazu, dass Beschäftigung an einer Musikschule eher eine unsichere Aufgabe und Angelegenheit ist. Wenn es aber eine sichere Sache beim Erlernen von Musikinstrumenten oder künstlerischen Aktivitäten ist, dann die, dass wahre Meisterschaft das Ergebnis steten, kontinuierlichen Übens ist – der Hinweis auch an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne. Und zu diesem kontinuierlichen Üben gehört natürlich auch die kontinuierliche Begleitung durch entsprechende Lehrkräfte.

Es ist also gut, dass mit diesem Gesetz eine verlässliche Finanzierung der Musikschulen, aber eben auch der Jugendkunstschulen ermöglicht wird. Dabei werden die kommunalen Träger nicht aus der Verantwortung entlassen, eine Förderung der jeweiligen Schulen erfordert eine Eigenbeteiligung. Und auch das ist gut,denn die Einbindung der Musikschule vor Ort, die Identifizierung mit den Aktivitäten ist wichtig für ihren Erfolg und damit für den Erfolg der kleinen Künstlerinnen und Künstler.

Einen Kritikpunkt, den wir an ähnlichen Stellen immer wieder anbringen, und den bringen wir hier natürlich auch an: Wir haben immer so unsere Schwierigkeiten damit, Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben, auf der einen Seite natürlich wegen der Eigenbindung, die wir uns als Haushaltsgesetzgeber oder auch gegenüber der Exekutive an der Stelle schaffen, also der Handlungsspielraum, den wir einschränken. Es geht aber auch in der gesetzgebenden Sicht um die Frage: Wie oft muss man denn an der Stelle nachbessern, denn wer weiß denn, was 6 Millionen Euro in fünf Jahren noch so wert sind.
Das sei hier erwähnt, ändert nichts an unserer Zustimmung zum Gesetz. Die Gespräche und Diskussionen zu dem Gesetzentwurf haben ja nun schon ein paar Monate angedauert. Und dabei ging es eigentlich nie um das Ob, sondern es ging immer um die Frage, wie das Gesetz rechtssicher und auch umsetzbar gestaltet werden kann. In den Anhörungen war die Unterstützung des Gesetzentwurfs sehr, sehr deutlich zu spüren. Auch in der letzten Sitzung des federführenden Ausschusses sind die letzten kritischen Punkte ausgeräumt worden. Die Mehrheit hat also das Gesetz für beschlussfähig gehalten. Von daher stimmen wir als Freie Demokraten diesem auch zu.

Denn es heißt nicht umsonst, wo man singt, da lass dich ruhig nieder. In diesem Sinne wünsche ich allen Aktiven in den Musikschulen und den Jugendkunstschulen viel Erfolg. Machen Sie etwas aus dem, was dieses Gesetz als Grundlage schafft. Wir sind gespannt, welche Wirkung das Gesetz in den nächsten Monaten zeigt.

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen

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